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Energieausweise: Auf dieser Seite

Zielsetzung Motivation für die Einführung von Energieausweisen

Energieklasse

Der Energieausweis soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und allen Marktteilnehmern verlässliche Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden liefern. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis darüber hinaus eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine Modernisierungsplanung erfolgen oder darauf eine weitere detaillierte Energieberatungen aufbauen.  Quelle dena

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es sind zwei Typen von Energieausweis möglich: Der Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs und der Energieausweis auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs. Energieausweise müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen erstellt werden, die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist eingeschränkt -> Wahlfreiheit. Der Verbrauchsausweis ist einfach auszustellen und daher kostengünstig, die Erstellung des Bedarfsausweises ist wesentlich aufwendiger und mit höheren Kosten verbunden.

Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs

  • Der Energiebedarf wird berechnet. Der Rechenvorgang folgt vorgeschriebenen Regeln / Verfahren (EnEV).
  • Inhalt
    • Primärenergiebedarf /Endenergiebedarf
    • Energetische Qualität der Gebäudehülle
    • Modernisierungsempfehlungen (Pflichtangabe)

Energieausweis auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs

  • Der Energiebedarf wird aus den gemessenen und klima- und zeitbereinigten Verbrauchswerten der letzten 3 Jahre ermittelt.
  • Inhalt
    • Energiebedarf  (Endenergie)
    • Modernisierungsempfehlungen (freiwillig)

Der „Verbrauchsausweis“ erfüllt nicht die Anforderung der Vergleichbarkeit und liefert keine wirklich verwertbare Aussage zur energetischen Qualität eines  Gebäudes.

Mit dieser Basis sind Modernisierungsempfehlungen rein auf den Augenschein oder auf Aussagen des Besitzers gestützt.

Wir empfehlen daher in jedem Fall einen Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis kann dann empfohlen werden, wenn nur der gesetzlichen Pflicht Genüge getan werden soll und verlässliche Verbrauchsdaten vorliegen (über die letzten 3 Jahre). Ein Verbrauchsausweis ist dann verlässlich, wenn er über eine größere Zahl von Nutzern gemittelt wird (Gebäude mit großer Anzahl an Wohneinheiten (WE). Der Gesetzgeber lässt daher bei Gebäuden mit > 4 WE grundsätzlich eine Verbrauchsausweis zu. Ein Bedarfsausweis ist immer zu empfehlen, wenn der Eigentümer an einer energetischen Bestandsaufnahme und einer Übersicht über Sanierungsmöglichkeiten interessiert ist. Ein Bedarfsausweis kann auch kostengünstig im Rahmen einer Energieberatung erstellt werden.

Energieausweise

Energieausweis-Bild

Verbrauchsausweis

Die Dienstleistung EnEV Energiepass nach Verbrauch besteht im Einzelnen aus folgenden Leistungen

  • Verbrauchsdaten erfassen (aus bestehenden Kundenunterlagen)
  • Plausibilitätsprüfung der Daten (an Hand Gebäudetyp, Nutzfläche, in Augenscheinnahme des Gebäudes…)
  • Witterungs-Bereinigung und zeitliche Bereinigung der Daten
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Ausweis Erstellung
  • Kundenpräsentation und Erläuterung

Bedarfsausweis

Die Dienstleistung EnEV Energiepass nach Bedarf besteht im Einzelnen aus folgenden Leistungen:

  • Ist-Aufnahme des Gebäudes und der Anlagentechnik (siehe hierzu -> Energieberatung)
  • Berechnung des Energiebedarfs
  • Wenn möglich Plausibilisierung mit Verbrauchsdaten
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Ausweiserstellung
  • Kundenpräsentation und Erläuterung

Neuerungen im Zuge der EnEV 2014

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV2014) wurde Ausstattung und Handhabe des Energieausweises präzisiert:

  • Es wurden neue Energieeffizienzklassen eingeführt
  • Im Energieausweis sind sofern möglich vom Aussteller Hinweise zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu geben.
  • Die Übergabe eines Energieausweises hat im Neubau-Fall unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen.
  • Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie hat der Verkäufer dem Käufer spätesten bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Ohne Besichtigung spätestens auf Nachfrage oder ohne Nachfrage spätestens nach Abschluss des Kaufvertrages.
  • Neue Energieausweise werden zentral registriert und archiviert. Es sollen per Stichprobe Kontrollen der Ausweise durchgeführt werden.

Energieeffizienzklassen

Energieeffizienzklassen

Das Bild zeigt die neu eingeführten Energieeffizienz-klassen A+ bis H. Der Verbrauch / Bedarf wird in kWh/m2*a (Kiolowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche pro Jahr) angegeben. Die Einstufung wird im Energieausweise mit Hilfe einer Skala von A+ bis H visualisiert. Die konkreten Werte werden durch Pfeile markiert, die erreichte Energieeffizienzklasse wird im Ausweis hervorgehoben (fett, siehe Bild oben)

 

Werte im Energieausweis und gebräuchliche Abkürzungen

Wird vor Verkauf oder Vermietung eine Immobilienanzeige aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, muss die Anzeige folgende Pflichtangaben enthalten, oft auch abgekürzt:

    • Art des Ausweises: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis (Abkürzung EA-B, EA-V
    • Endenergie-Bedarf bzw. -Verbrauch (auch Verbrauchskennwert genannt)
    • Wesentliche Energieträger
    • Baujahr des Gebäudes
    • Energieeffizienzklasse (Abkürzung EEK)

Energieausweise müssen seit dem 1.5.2014 eine Registriernummer enthalten. Mit Bestellung einer Registriernummer wird der Energieausweis beim DIBT registriert. Dei Ausweise werden stichprobenartig überprüft.

Gebäudedaten

 

Baujahr

z.B:1927

Gebäudenutzfläche (AN)1)

z.B: 214m2

Wesentliche Energieträger 6)

z.B, Öl, Strom

Art des Energieausweises

 

Energiebedarfsausweis

EA-B

Energieverbrauchsausweis

EA-V

Energieeffizienzklasse 5)

EEK

A+ bis H

EEK-A+, EEK-H

Werte-Bedarfsausweis

 

Energie-bedarf / Energie-Verbrauchskennwert in kWh/m2*a (Pflicht für Immobilienanzeige) 2)

Endenergiebedarf 7)

(E)EB

z.B. 80 kWh/m2*a

Primärenergiebedarf-Ist 3)

PEB

z.B. 88 kWh/m2*a

Energetische Qualität  der Gebäudehülle (HT) 4)

EQG

z.B. 0,5 W/m2*K

Werte-Verbrauchsausweis

 

Endenergieverbrauch

(E)EV z.B:

Primärenergieverbrauch

nicht ausgewiesen

Wesentliche Energieträger / Heizungstechnik

Für Heizung und Heizung+Warmwasser (HZG) Für nur Warmwasser (WW)

Erdgas

EGas

Flüssiggas

FGas

ÖL

ÖL

Scheitholz

Holz

Pellets

Pellet

Hackschnitzel

HSchn.

Kohle

Ko

Strom

Strom direkt

Strom über Speicher

Strom Strahlungshzg.

S

SDir

SSpei

SStr

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesentliche Heizungstechniken

 

 

Wärmepumpe Luft/Wasser

WP-L

Wärmepumpe Sole/Wasser

WP-S

Wärmepumpe Wasser/Wasser

WP-W

Fernwärme

FW

Blockheizkraftwerk (lokal)

 

  • Öl
  • Bioöl
  • Erdgas
  • Pellet

BHKW-Öl

BHKW-Bio

BHKW-Gas

BHKW-Pel

Nahwärme

NW

Thermische Solaranlage

  • Für Unterstützung WW
  • Für Unterstützung WW + HZG

Sol

  • WW Sol
  • HZG Sol

Photovoltaik

PV

Brennwertnutzung

BW

Lüftungsanlage

Lüftg.

Wärmerückgewinnung

WRG

 

1) Nutzfläche: EnEV-Begriff, wird aus dem Gebäudevolumen abgeleitet, etwa 1,2 x Wohnfläche

2) Dies ist der wesentliche Wert im Ausweis. Er gibt an wieviel Kilowattstunden (kWh) für Heizung und Warmwassererzeugung im Jahr (Anno -> a) zu bezahlen sind, bezogen auf 1 m2 Nutzfläche.

Einen wirklichen Vergleichswert erhält man erst, wenn man die kWh mit dem Energiepreis pro kWh multipliziert. Also .z.B.: zwei Häuser haben den gleichen Kennwert (120 kWh/m2*a). Haus a wird mit Erdgas beheizt (7 Cent pro kWh) . Haus b wird elektrisch beheizt (Nachstrom, 19 Cent pro kWh).

Damit ist der Verbrauch in € für Haus a = 120 * 0,07 = 8,4 €/m2*a  und für das Haus b = 120 * 0,19 =22,8 €/m2*a .

Nun bezahlt man die Stadtwerke nicht für einen m2 sondern für das gesamte Gebäude.

Nimmt man an, dass Haus a  eine Gebäudenutzfläche von 130 m2 hat, und Gebäude b eine Nutzfläche von 150 m2, ergeben sich die Jahreskosten zu:

Haus a : 8,4€ * 130 = 1.079€,  Haus b : 22,8€ * 150 = 3.420€. Gleicher Energiekennwert völlig unterschiedliche Energiekosten.

3) Primärenergie: Dies ist der für den Klimaschurtz ausschlaggebende Wert. Dieser Wert ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergieverbrauchs mit einem Primärenergiefaktor (Siehe Tabelle unten). Der Primärenergiefaktor berücksichtigt auch die Energie die schon verbraucht wurde um die Energie wie sie uns erreicht “herzustellen” und zu transportieren. Zusätzlich berücksichtigt der Faktor in wie weit eine Energie erneuerbar ist (z.B.: nachwachsende Rohstoffe, Sonne, Wind..)

4) HT :Dieses ist der mittlere U-Wert der Gebäudehülle. Wird auch als Dämmstandard der Gebäudehülle bezeichnet. Je kleiner je besser ist die thermische Qualität der Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach, Decken/Böden gegen Außenluft).

5) siehe Energieeffizienzklasse

6) Die Angabe des wesentlichen Energieträgers gibt u.U. einen Hinweis auf die Kosten (siehe auch 2) ).

7) Endenergie-Bedarf/-Verbrauch: Die Endenergie ist die Energiemenge, die der Verbraucher in seinem Tank / Speicher gelagert hat bzw. die Menge die ein Zähler anzeigt (Gas, Strom, Fernwärme..) und damit auch die Menge die der Verbraucher bezahlen muss. Endenergie berücksichtigt nicht Energieaufwände vorgelagerter Prozesse (siehe Primärenergie)

Faktoren

Energieträger

Verbrauchskosten EUR/kWh

Erdgas

0,07

Flüssiggas

0,07

Heizöl

0,08

Steinkohle

0,05

Braunkohle

0,05

Tagstrom

0,28

Nachtstrom

0,19

Fern/Nahw. KWK fossil

0,09

Fern/Nahw. KWK ern.

0,09

Fern/Nahw. HW fossil

0,09

Fern/Nahw. HW ern.

0,09

Holz

0,05

Holz-Pellets

0,06

Sonstiges

0

Energieform

Primärenergie-faktor (nach EnEV)

Heizöl

1,1

Erdgas/Flüssiggas

1,1

Steinkohle

1,1

Braunkohle

1,2

Holz*

0,2

Nah- & Fernwärme aus KWK**

fossil 0,7 erneuerbar 0,0

Nah- & Fernwärme aus Heizkraftwerken

fossil 1,3 erneuerbar 0,1

Strom***

2,4

„Umweltenergie“ (Solarenergie, Umgebungswärme, u.ä.)

0

*Energieträger Holz ist regenerativ, da  biogene Energieträger aus nachhaltiger Wirtschaft zeitgleich  nachwachsen. Allerdings entsteht bei der Herstellung des Brennstoffes Holz auch ein nicht regenerativer Energieverbrauch. Daher Faktor nicht null sondern 0,2

** Der Primärenergiefaktor für KWK hängt vom  Erzeuger-Prozess und vom verwendeten Brennstoff ab und kann per Zertifizierung des Erzeuger-Prozesses ermittelt werden. Für die Münchner Fernwärmeversorgung ist der Primärenergiefaktor 0,11.

 *** Ursprünglich nicht erneuerbar. Aufgrund des zunehmenden  Anteils von erneuerbaren Energien wurde der Primärenergiefaktor für  elektrischen Strom in der EnEV von ursprünglich 3,0 auf mittlerweile 2,4 gesenkt (ab 2016 nur noch 1,8)

Bei der  Erstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude gelten Fristen. Die Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis ist eingeschränkt. Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.

Energieausweis-Auswahl-Fristen

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